DGUV-3-Prüfung in Traunreut – vom Fachbetrieb aus Grabenstätt
Sie suchen einen Meisterbetrieb für DGUV-3-Prüfung in Traunreut? Wir sind Ihr regionaler Ansprechpartner aus Grabenstätt und betreuen Kundinnen und Kunden in Traunreut und Landkreis Traunstein persönlich, zuverlässig und zu transparenten Preisen.
Was Sie bei uns bekommen
Die DGUV-Vorschrift 3 verpflichtet jedes Unternehmen mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln, diese regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Wir machen das vor Ort, dokumentieren rechtssicher und kümmern uns auf Wunsch direkt um die Mängelbehebung — Sie bekommen alles aus einer Hand.
Was wir prüfen
- Ortsfeste Anlagen: Verteilungen, Steckdosen, Sicherungskästen, fest angeschlossene Maschinen, Beleuchtung — Prüfintervall meist alle 4 Jahre.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel: Werkzeuge, Verlängerungskabel, PCs, Drucker, Kaffeemaschinen — Prüfintervalle je nach Nutzung 6 Monate bis 2 Jahre.
- Maschinen mit höherer Beanspruchung: Bohrmaschinen, Schweißgeräte, Trennschleifer — kürzere Intervalle.
- Notbeleuchtung und Sicherheitstechnik: Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838.
Für wen Pflicht und Empfehlung
Arbeitgeber & Gewerbebetriebe
Wer Mitarbeiter beschäftigt, ist über die DGUV-Vorschrift 3 zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Bei Versäumnis drohen Bußgelder und im Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes — die Berufsgenossenschaft fragt im Schadensfall nach dem Prüfprotokoll.
Hausverwaltungen & Vermieter
In Mehrfamilienhäusern und gewerblich vermieteten Objekten gibt es ebenfalls Prüfpflichten — insbesondere für Allgemeinflächen, Aufzüge, Sicherheitsbeleuchtung und Heizräume.
Vereine & öffentliche Einrichtungen
Auch Vereinsheime, Sportstätten und kleine Gemeinschaftseinrichtungen unterliegen denselben Anforderungen, sobald dort regelmäßig Personen arbeiten.
So läuft es ab
- Beratungsgespräch: Wir besprechen Umfang und Prüfintervalle für Ihren Betrieb. Kostenlos.
- Prüfung vor Ort: Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung jedes Geräts. Geräte bekommen eine eindeutige ID und einen Prüfaufkleber.
- Mängelliste: Sie erhalten eine Liste mit Risikoeinstufung — was muss sofort gemacht werden, was kann warten.
- Mängelbehebung: Auf Wunsch reparieren wir direkt oder bei der nächsten Vereinbarung. Kein Wechsel des Anbieters nötig.
- Digitales Prüfprotokoll: PDF-Bericht für jede geprüfte Anlage — für Versicherung, Berufsgenossenschaft und für Ihre eigene Übersicht.
Was Sie wissen sollten
Prüffristen: Die Berufsgenossenschaft (BGV A3 bzw. DGUV-V3) gibt Höchstfristen vor. Bei stark beanspruchten Geräten (Baustellengeräten, Werkstattmaschinen) sind die Fristen kürzer. Wir beraten Sie zur richtigen Einstufung.
Konsequenzen bei Versäumnis: Bußgelder bis in den fünfstelligen Bereich sind möglich. Schwerwiegender: Bei einem Unfall durch ein nicht geprüftes Gerät droht der Verlust des Versicherungsschutzes und die persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Was Geräte durchfallen lässt: Häufige Mängel sind beschädigte Kabel und Stecker, defekte Zugentlastung, fehlende Schutzleiter, durchgebrannte Isolationswerte. Vieles davon lässt sich direkt vor Ort reparieren.
Termine außerhalb der Geschäftszeiten: Falls Geräte nur abends oder am Wochenende geprüft werden können (z. B. Gastronomie, Einzelhandel), arbeiten wir auch außerhalb der üblichen Zeiten — gegen geringen Aufschlag.